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KS1897.00

Spielhäuschen Fuschl

Material:

Kunststoff & GFI

Sicherheitsbereich:

537 x 430 cm

Geräteabmessung:

L: 190 | B: 130 | H: 200 cm

Fallhöhe:

60 cm

Downloads:

TURMANLAGE

  • Grundfläche 190 x 130 cm
  • Spielhaus aus Kunststoffplatten wetterfest
    mit Rutsche für Podesthöhe 60 cm aus GFK
    bietet Kleinkindern eine Fülle von
    Spielmöglichkeiten
  • sie entdecken Formen und Farben, Größen und
    Materalien
  • das Spielhäuschen ist mit Balkon aus Edelstahl
    Treppe, Spieltisch u. Rutsche aus
    GFK ausgestattet
  • für den Innenbereich ist das Spielhäuschen
    gut geeignet
  • Sicherheitsstangen verzinkt und
    pulverbeschichtet
  • verzinkte Bodenanker zum Einbetonieren

Montage

Schon im Vorfeld geben wir darauf Acht, dass bei der Montage Ihrer Spiel- oder Sportanlage alles optimal abläuft. Wir begleiten Sie durch das gesamte Projekt und unterstützen Sie bei all Ihren Anliegen. Unsere Fachmonteure zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und langjährige Erfahrung aus. Noch dazu verfügen wir über einen eigenen Fuhrpark und ein spezielles Baggersystem für das Ausheben der Fallschutzbereiche. Wir arbeiten mit einem hydraulischen Bohrer, um das umliegende Erdreich nicht aufzulockern.

Natürlich können Sie auch selbst die Vorarbeit machen. Sollten Sie selbst mit Ihrem Team die Grab- und Betonarbeiten erledigen wollen, unterstützen wir Sie gern und stellen Ihnen einen Fachmonteur zu Seite, der Ihnen als Bauaufsicht bei allen Schritten Ihres Projekts  als Ansprechpartner dient.

Fallschutz

Für Spielgeräte unter einer Fallhöhe von 1,0 Metern ist Rasen bzw. Oberboden zulässig. Bei Spielgeräten ab einer Fallhöhe von mehr als einem Meter ist laut EN1176-1:2017 Fallschutz erforderlich.

Als Fallschutz sind lose Materialien wie Rindenmulch, Hackgut, Sand oder Rundkorn zulässig. Daneben gibt es synthetische Bodenbeläge in Form von Fallschutzplatten oder Direkteinbau mit EPDM-Belag.

Sicherheit

Wir von AGROPAC versuchen, unsere Spielanlagen so sicher wie möglich zu gestalten. Das fängt schon bei der Planung an, wo wir darauf achten, dass für jedes einzelne Gerät die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden.

Dass unsere Geräte den neuesten Normen entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit dem TÜV Österreich und unseren eigenen Sachverständigen sichergestellt.

Wartung

Gemäß der Ö-Norm EN1176-1 : 2017 sind die visuellen Routineinspektionen sowie eine operative Inspektion alle ein bis drei Monate, und eine Hauptinspektion jedes Jahr erforderlich. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind einzuhalten. Als zusätzliches Service bietet die Firma AGROPAC Wartungsverträge an.

Für nähere Informationen steht Ihnen unser Innendienst gerne zur Verfügung.