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Wartung

Wartung und Instandhaltung

Für Auswahl, Aufstellung, Prüfung und Instandhaltung von Spielgeräten und Boden am Spielplatz sind Sie als Spielplatzbetreiber verantwortlich. Diese Pflichten ergeben sich aus den EN Normen und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Sicherheitsmanagement gliedert sich in drei unterschiedliche Kontrollen:

  • Visuelle Routine-Inspektion

  • Operative Inspektion

  • Jährliche Hauptinspektion

Im Rahmen der Überprüfung sind die durchgeführten Inspektionen und Wartungen zu protokollieren. Eine Einweisung und allgemeine Beratung erhalten Sie über den TÜV Austria oder direkt von AGROPAC. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Pflichten als Betreiber nachzukommen.

AGROPAC bietet Ihnen jährliche EN Norminspektionen für Ihre Spiel-, Sport- und Freizeitanlage.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Jahreshauptinspektion durch qualifizierte Spielplatzprüfer gemäß DIN SPEC 79161

  • Prüfbericht laut Norm mit Fotodokumentation von sicherheits- und wartungsrelevanten Bereichen und Geräten

  • Kostenloses Angebot für notwendige Reparaturarbeiten und Ersatzteile

  • Sicherung von wiederkehrenden Prüfintervallen durch 3 bis 5-jährige Wartungsverträge

1
Visuelle Routine-Inspektion

Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z. B. können diese in Form von abgenützten Teilen oder zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten. Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein.

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2
Operative Inspektion

Hierbei handelt es sich um eine detailliertere Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind.

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3
Jährliche Hauptinspektion

Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen, z. B. Übereinstimmung mit der Norm EN 1176, einschließlich jeder Veränderung als Folge der Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen. Witterungseinflüssen, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagensicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen.

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4
Inspektionsplan

Um Ihnen die Dokumentation zu erleichtern, stellen wir Ihnen Formulare zur Verfügung. Diese Formulare können Sie entweder verwenden oder Sie dienen Ihnen als Anhaltspunkt wie eine solche Dokumentation aussehen kann.

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Der Betreiber haftet bei Unfällen. Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann es zu Schadenersatzforderungen in ungeahntem Ausmaß kommen.

Josef Urschler

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