MC4094.00
Beachvolley- ball Einz. 26x18x3
Material:
Volleyball
Fallhöhe:
0 cm
BEACHVOLLEYBALLANLAGE - EINZÄUNUNG MIT SEILBEFESTIGUNG
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Abmessungen 26 x 18 m
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Höhe 3 m
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Netzsteher aus Rundrohr DM 60 mm verzinkt
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Eckstützen komplett mit Verstrebungen verzinkt
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bespannt mit Netz MW 45x45 mm grün,
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3 mm stark, aus hochwertigem PE
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Netzbefestigung mit Seil unten und oben
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inkl. Spanner und Befestigungsmaterial
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1 Eingangstür LW 90 cm mit Druckergarnitur
verzinkt -
Füllung aus punktgeschweißten
Gittermatten 50/50
Montage
Schon im Vorfeld geben wir darauf Acht, dass bei der Montage Ihrer Spiel- oder Sportanlage alles optimal abläuft. Wir begleiten Sie durch das gesamte Projekt und unterstützen Sie bei all Ihren Anliegen. Unsere Fachmonteure zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und langjährige Erfahrung aus. Noch dazu verfügen wir über einen eigenen Fuhrpark und ein spezielles Baggersystem für das Ausheben der Fallschutzbereiche. Wir arbeiten mit einem hydraulischen Bohrer, um das umliegende Erdreich nicht aufzulockern.
Natürlich können Sie auch selbst die Vorarbeit machen. Sollten Sie selbst mit Ihrem Team die Grab- und Betonarbeiten erledigen wollen, unterstützen wir Sie gern und stellen Ihnen einen Fachmonteur zu Seite, der Ihnen als Bauaufsicht bei allen Schritten Ihres Projekts als Ansprechpartner dient.
Fallschutz
Für Spielgeräte unter einer Fallhöhe von 1,0 Metern ist Rasen bzw. Oberboden zulässig. Bei Spielgeräten ab einer Fallhöhe von mehr als einem Meter ist laut EN1176-1:2017 Fallschutz erforderlich.
Als Fallschutz sind lose Materialien wie Rindenmulch, Hackgut, Sand oder Rundkorn zulässig. Daneben gibt es synthetische Bodenbeläge in Form von Fallschutzplatten oder Direkteinbau mit EPDM-Belag.
Sicherheit
Wir von AGROPAC versuchen, unsere Spielanlagen so sicher wie möglich zu gestalten. Das fängt schon bei der Planung an, wo wir darauf achten, dass für jedes einzelne Gerät die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Dass unsere Geräte den neuesten Normen entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit dem TÜV Österreich und unseren eigenen Sachverständigen sichergestellt.
Wartung
Gemäß der Ö-Norm EN1176-1 : 2017 sind die visuellen Routineinspektionen sowie eine operative Inspektion alle ein bis drei Monate, und eine Hauptinspektion jedes Jahr erforderlich. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind einzuhalten. Als zusätzliches Service bietet die Firma AGROPAC Wartungsverträge an.
Für nähere Informationen steht Ihnen unser Innendienst gerne zur Verfügung.