EU5130.02
Balancierset Elisa
BALANCIERSET
- 1 Sprungbrett mit Teller EU 5012.02
- 1 Balancierbalken mit 2 Teller EU 5018.02
- 1 Balancierpyramide EU 5024.02
- 1 Balancierbalken mit 5 Teller EU 5020.02
- 1 Balancierbalken mit Hindernis EU 5022.02
- 1 Balancierbalken mit Wellen EU 5021.02
- 1 Balancierbalken 2 fach EU 5023.02
- 4 Balancierteller EU 5025.00
- verzinkte Bodenanker zum Einbetonieren
Montage
Schon im Vorfeld geben wir darauf Acht, dass bei der Montage Ihrer Spiel- oder Sportanlage alles optimal ablĂ€uft. Wir begleiten Sie durch das gesamte Projekt und unterstĂŒtzen Sie bei all Ihren Anliegen. Unsere Fachmonteure zeichnen sich durch ZuverlĂ€ssigkeit und langjĂ€hrige Erfahrung aus. Noch dazu verfĂŒgen wir ĂŒber einen eigenen Fuhrpark und ein spezielles Baggersystem fĂŒr das Ausheben der Fallschutzbereiche. Wir arbeiten mit einem hydraulischen Bohrer, um das umliegende Erdreich nicht aufzulockern.
NatĂŒrlich können Sie auch selbst die Vorarbeit machen. Sollten Sie selbst mit Ihrem Team die Grab- und Betonarbeiten erledigen wollen, unterstĂŒtzen wir Sie gern und stellen Ihnen einen Fachmonteur zu Seite, der Ihnen als Bauaufsicht bei allen Schritten Ihres Projekts als Ansprechpartner dient.
Fallschutz
FĂŒr SpielgerĂ€te unter einer Fallhöhe von 1,0 Metern ist Rasen bzw. Oberboden zulĂ€ssig. Bei SpielgerĂ€ten ab einer Fallhöhe von mehr als einem Meter ist laut EN1176-1:2017 Fallschutz erforderlich.
Als Fallschutz sind lose Materialien wie Rindenmulch, Hackgut, Sand oder Rundkorn zulÀssig. Daneben gibt es synthetische BodenbelÀge in Form von Fallschutzplatten oder Direkteinbau mit EPDM-Belag.
Sicherheit
Wir von AGROPAC versuchen, unsere Spielanlagen so sicher wie möglich zu gestalten. Das fĂ€ngt schon bei der Planung an, wo wir darauf achten, dass fĂŒr jedes einzelne GerĂ€t die erforderlichen SicherheitsabstĂ€nde eingehalten werden.
Dass unsere GerĂ€te den neuesten Normen entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit dem TĂV Ăsterreich und unseren eigenen SachverstĂ€ndigen sichergestellt.
Wartung
GemÀà der Ă-Norm EN1176-1 : 2017 sind die visuellen Routineinspektionen sowie eine operative Inspektion alle ein bis drei Monate, und eine Hauptinspektion jedes Jahr erforderlich. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind einzuhalten. Als zusĂ€tzliches Service bietet die Firma AGROPAC WartungsvertrĂ€ge an.
FĂŒr nĂ€here Informationen steht Ihnen unser Innendienst gerne zur VerfĂŒgung.