ISPM 15 Standard
ISPM 15 Standard
Die ISPM 15 ist ein phytosanitärer, das heißt ein Pflanzen betreffender Standard, der im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens IPPC (International Plant Protection Convention) von der FAO (United Nations Food and Agriculture Organizations) vereinbart wurde. Um die vielen verschiedenen Einfuhrvorschriften in den unterschiedlichen Ländern zu vereinheitlichen, wurden im März 2002 für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die „Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen“ (International Standards for Phytosanitary Measures) kurz ISPM 15 verabschiedet. Diese Standards beschreiben Maßnahmen, um das Risiko einer Einschleppung bzw. die Verbreitung von Holzschädlingen im Zusammenhang mit Holzverpackungen zu verringern und so die einheimischen Waldbestände schützen. Der ISPM 15 Standard gilt in der gesamten EU und Ländern wie China, den USA und Australien. Wenn die Verpackung nach ISPM 15 behandelt und gekennzeichnet wurde, steht dem Export nichts mehr im Wege.
AGROPAC ISPM 15 STANDARD
AGROPAC Holzwerke ist mit der Registernummer AT-ST8061 vom Österreichischen Pflanzenschutzdienst als Hersteller von Verpackungen mit Reglement ISPM-15 zugelassen.
ANWENDUNG ISPM 15
Die ISPM 15 Norm gilt nur für Verpackungen aus Vollholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm Dicke. Verpackungsmaterialien, die während ihrer Verarbeitung und Herstellung geleimt, sehr großer Hitze ausgesetzt oder gepresst wurden, wie z.B. OSB-, Spanplatten, Sperrholz und Furniere müssen nicht behandelt werden. Genauso wie Holzverpackungen, die dünner als 6 mm, aus Holzwolle oder Sägemehl sind.
Für das ISPM 15 Zertifikat, müssen die Holzverpackungen entsprechend behandelt werden. Dies kann durch eine Hitzebehandlung bei einer Kerntemperatur von 56 °C (133 ° F) über mindestens 30 Min. erfolgen oder durch die Begasung mit Methylbromid. Eine chemische Druckimprägnierung (CPI = chemical pressure impregnation) wird nur anerkannt, wenn die geforderten Temperaturen erreicht werden. Anschließend erhält die Verpackung den ISPM 15 Stempel. Den Stempel dürfen nur, von den österr. Pflanzenschutzdiensten ermächtigte Firmen anbringen. Dieser muss an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft und gut lesbar aufgebracht werden und folgende Angaben enthalten:
WAS BEDEUTET ISPM 15 FÜR DEN VERSENDER ?
Der Versender muss sich vergewissern, dass die Exportverpackung den Bestimmungen der ISPM 15 Norm entspricht (z.B. mittels Exportzertifikat des Verpackungsproduzenten).
Auswirkungen bei unbehandelteten oder nicht gekennzeichneten Verpackungen: Der Zoll lehnt den Import der Ware ab.