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AGROPAC HOLZWERKE U. HANDELSGESELLSCHAFT M.B.H. & CO. KG

A-8313 BREITENFELD 91

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines:       
Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Grundlage jeder Bestellung ist.

Anbote:
Anbote sind stets freibleibend. Aufträge erhalten erst durch die Auftragsbestätigung Ihre Gültigkeit.

Lieferzeiten:
Lieferfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Im Falle des Lieferverzuges muß vom Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Krieg, Feuer, Unruhen, Rohstoffmangel u.d.g. entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit, Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

Preis:
Die Preise verstehen sich auf Grund der geltenden Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Lieferung ab Werk A-8313 Breitenfeld. Die Preise sind schriftlich zu vereinbaren, z.B. Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.

Zahlungsbedingungen:           
Die Zahlung erbitten wir innerhalb 30 Tagen netto ohne Abzug oder 10 Tage 2% Skonto, zuzüglich ges. Mwst. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Verzugszinsen.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufer, behalten wir uns das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor.

Transport:

Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers.
Transportschäden müssen sofort bei Übernahme der Ware vom Transporteur bescheinigt werden, Verlust und Transportschäden sind schriftlich innerhalb von 2 Tagen geltend zu machen.
Transport- und Montagekosten werden auftragsbezogen in Rechnung gestellt.

Mängelrügen:
Mängelrügen sind sofort bzw. 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter und rechtzeitiger Rüge wird Ersatzlieferung bzw. Gutschrift (ohne Frachtkosten und Montage) geleistet.

Gewährleistung u.Haftung:                        
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als den Produkthaftungsgesetz BGBI 99188 abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen. Werden Spielgeräte nicht durch unsere Fachmonteure aufgestellt bzw. unsachgemäß behandelt (Montagefehler), entbinden wir uns von der Gewährleistungspflicht.

Garantie:
Wir leisten auf alle durch uns verursachte Fehler Garantie. Diese erstreckt sich auf die gesetzliche Garantiefrist. Garantieansprüche, die durch unsachgemäßen Gebrauch, mutwillige Zerstörung oder Vandalismus entstanden sind, sind von der Garantieleistung ausgenommen.

Konstruktionsänderungen:
Wir behalten uns vor, jederzeit Konstruktionsänderungen, die nicht im Katalog festgehalten sind und der Verbesserung dienen, vorzunehmen. Abweichung in Farbe, Gewicht sind möglich.

Erfüllungsort:
A-8313 Breitenfeld 91, Gerichtsstand BG Feldbach                                                                       

Breitenfeld 02/2020